Aktivierter Zeolith

Zeolith und Montmorillonit - Elkopur312

Eigenschaften und entgiftende Wirkung

Unser Produkt Elkopur 312 >eolith
Aktivierter Zeolith bedeutet allgemein die Anwendung eines chemischen, chemisch-physikalischen oder physikalischen Verfahrens auf ein Material, damit es leichter reagieren kann.
Bei bestimmten Feststoffen, die sich durch die Fähigkeit auszeichnen, toxische Substanzen an ihrer Oberfläche zu binden, wie beispielsweise Kohle, wird versucht, ihre Porosität zu erhöhen oder ihre Oberfläche durch Verkleinerung der Partikelabmessungen zu vergrößern. Dies ermöglicht eine größere Anzahl von Kanälen, die toxische Substanzen binden können.
Elkopur Zeolith 312 wird nicht durch chemische oder physikalische Prozesse behandelt.
 
Die Aktivierung des Zeoliths von Elkopur 312 besteht aus einem mechanischen Mahlprozess und ist keine Frage der Mikronisierung.
 
Auf diese Weise ist das Molekül Zeolith Elkopur 312 (Aluminiumoxid - Al2O3) absolut inert, in der mineralischen Struktur „einzementiert“ (siehe Fotoquadrant A) und wird nicht in den menschlichen Körper abgegeben:
zeolite attivata pura
Dies ist Teil des 4-Phasen-Herstellungsprozesses von Elkopur 312, der nach den strengen Schweizer pharmazeutischen Standards kontrolliert wird, die die absolute Qualität des Endprodukts garantieren und die CE-Zertifizierung als Medizinprodukt der Klasse 2a ermöglichen. Das bedeutet, dass Elkopur 312 ein 100 % sterilisiertes vulkanisches Mineralerdepräparat ist, dessen Wirkung ständig getestet und verifiziert wird, bevor es für den menschlichen Verzehr auf den Markt gebracht wird. Elkopur 312 wird vom menschlichen Organismus nicht aufgenommen, es wirkt nicht physiologisch, sondern nur physikalisch.

Elkopur 312 ist ein 100 % sicheres Produkt ohne Kontraindikationen!
 
Hier die Stellungnahme der Elkomed Ag
Für die medizinisch-wissenschaftliche Körperschaft ist das Dokument „ELKOPUR 312 – Hintergrund, Anwendung, therapeutische Möglichkeiten und Studienergebnisse des Medizinprodukts ELKOPUR 312®“ auf Anfrage erhältlich.